EuGH: Recht auf
"Vergessen" gegenüber Internet-Suchmaschinen Wilfried Pecka, 13.05.2014 Ein Spanier war im Jahr 1998 mit seinen Sozialversicherungszahlungen derart im Rückstand, dass damals sein Haus gepfändet und versteigert wurde. Vorher wurde ein Versteigerungsedikt in einer Tageszeitung veröffentlicht. Auch viele Jahre danach wurde noch jedem dieses Versteigerungsedikt angezeigt, der in Google nach dem Namen des Betroffenen suchte. Dieses lange Gedächtnis von Google
missfiel dem Betroffenen, der endlich einen Schlussstrich unter diese unerfreuliche Geschichte ziehen wollte. Deshalb erhob er bei der spanischen Datenschutzbehörde AEPD sowohl eine Beschwerde gegen die Zeitung als auch gegen Google. Er verlangte, dass die Zeitung seine Daten zu löschen habe, und dass Google nicht mehr die Seiten aus dieser Zeitung als Suchergebnis im Zusammenhang mit seinem Namen anzeigen dürfe. |
|
||