Deutschland: Vergleichsportale im Internet müssen über Provisionen informieren

Wilfried Pecka, 21.05.2017

Im Internet gibt es jede Menge Vergleichsplattformen für Flugtarife, Hotels, Versicherungen, etc., die dem Käufer die Mühe abnehmen, selbst nach dem günstigsten Angebot zu suchen. Aber kann man sich wirklich darauf verlassen, dass das Vergleichsportal auch tatsächlich den gesamten Markt abbildet und alle Anbieter berücksichtigt? Einen Grund könnte es geben, dass im Vergleichsportal nicht der gesamte Markt abgebildet wird: Es fließen Provisionen. 

Damit hat sich nun der deutsche Bundesgerichtshof beschäftigt (I ZR 55/16). Wenn eine Vergleichsplattform nur jene Unternehmen listet, die der Plattform bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision bezahlen, dann darf diese wesentliche Information den Kunden nicht vorenthalten werden. Anlassfall war eine Vergleichsplattform deutscher Bestattungsunternehmen, die ihren Privatkunden gegenüber nicht erwähnte, dass sie Provisionszahlungen erhält. Nach deutschem Recht hat ein Preisvergleichsportal seine Kunden darüber zu informieren, dass es nur Anbieter auflistet, die sich im Fall eines Abschlusses über das Portal zu einer Provisionszahlung an den Portalbetreiber verpflichtet haben. Der Verbraucher geht grundsätzlich davon aus, dass alle Anbieter verglichen werden, und er braucht nicht damit zu rechnen, nur solche Anbieter vorzufinden, die bei einem Abschluss eine Provision an das Vergleichsportal zahlen. Das Vergleichsportal hat daher über derartige Innenprovisionen in der Weise zu informieren, dass der Verbraucher die Information leicht zur Kenntnis nehmen kann.

Das Urteil gilt zwar für Deutschland, ist aber auch für Österreich relevant: Viele der in Österreich tätigen Vergleichsportale haben ihren Sitz in Deutschland. Außerdem wird sich noch zeigen, ob dieses Urteil nur für reine Preisvergleichsplattformen gilt, oder auch für Vermittlerplattformen, wie etwa Online-Reisebüros. 

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