EuGH: Wann ist ein
Flugzeug "angekommen"? Wilfried Pecka, 21.09.2014 Ein Flug einer deutschen
Fluggesellschaft von Salzburg nach Köln/Bonn flog verspätet aus Salzburg ab und kam in Köln/Bonn mit einer dreistündigen Verspätung an. Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) stünde im Fall einer Ankunftsverzögerung dieses Fluges gegen die Fluggesellschaft einer pauschaler Ausgleichsanspruch in Höhe von 250,00 Euro zu,
sofern der Flug später als 3 Stunden wie geplant am Zielort angekommen ist. Im konkreten Fall setzte das Flugzeug 2 Stunden und 58 Minuten nach der ursprünglich vorgesehenen Ankunftszeit mit den Rädern am Boden auf. Danach dauerte es aber noch 5 Minuten, bis das Flugzeug seine Parkposition erreicht hatte und die Passagiere aussteigen konnten. Zu diesem Zweck wurde die Türe des Flugzeugs 3 Stunden und 3 Minuten nach der ursprünglich vorgesehenen Ankunftszeit geöffnet. Daraus entwickelte sich ein Rechtsstreit um die Frage, wann ein Flug tatsächlich als "angekommen" gilt. |
|
||