Einsichtsrecht des Betriebsrates in Gehaltsdaten

Wilfried Pecka, 09.11.2014

Der Betriebsrat eines großen Unternehmens verlangte eine Einsicht in die Gehaltsabrechnungen und die Krankenstandsaufzeichnungen aller Mitarbeiter. Einigen Mitarbeitern war das aber nicht recht, und sie ersuchten die Geschäftsführung um Geheimhaltung dieser Daten. Darauf hin verweigerte die Geschäftsführung dem Betriebsrat die Einsichtnahme, indem er sich auf das Datenschutzgesetz berief. Der Betriebsrat brachte dagegen Klage ein. Der OGH traf dazu in 6ObA1/14m die folgende Entscheidung:


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