OGH: Aus für
Zahlscheingebühren Wilfried Pecka, 17.07.2014 Seit Ende 2009 sollte durch das Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes bei Zahlscheingebühren eigentlich Klarheit bestehen:
"Die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines
bestimmten Zahlungsinstrumentes ist unzulässig“, und "Der Zahlungsdienstleister darf dem Zahlungsempfänger nicht
verwehren, dem Zahler für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments eine Ermäßigung
anzubieten". Dennoch wurden weiterhin Zahlscheingebühren eingehoben, was mit vermeintlichen Lücken und Schlupflöchern im Gesetz zu begründen versucht wurde. Insbesondere Telefonanbieter und Versicherungen wollten diese zusätzliche Einnahmequelle nicht kampflos aufgeben: Sie seien keine "Zahlungsempfänger" im Sinn des neuen Gesetzes, der Zahlschein sei kein "Zahlungsinstrument", und Versicherungen argumentierten auch mit § 41b VersVG, der eine Abgeltung von Mehraufwendungen zulässt, wenn sie durch den Kunden veranlasst wurden. |
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