Abschleppen eines fremden Fahrzeugs von einem Privatparkplatz

Wilfried Pecka, 12.04.2018

Eine Mieterin eines Privatparkplatzes stellte eines Tages fest, dass ein fremdes Auto auf ihrem Platz stand. Der Privatparkplatz war deutlich als solcher gekennzeichnet, und es war auch ein Hinweisschild angebracht, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig entfernt werden. Ein Bekannter der Mieterin wäre berechtigt gewesen, diesen Platz zu benützen. Er hätte ihn auch dringend benötigt, aber leider stand das unbekannte Fahrzeug darauf. 

Zuerst wurde ein Zettel mit dem Ersuchen, sich zu melden, auf dem Fahrzeug angebracht. Es meldete sich aber niemand. Danach wurde die Polizei verständigt. Diese erklärte aber, dass sie für einen Privatparkplatz nicht zuständig sei. Danach fragte man in der Nachbarschaft, ob jemand weiß, wem dieses Auto gehört. Nachdem auch das nichts nützte, wurde ein Abschleppunternehmen beauftragt, das unbekannte Auto wegzuschaffen. Danach wurde die Besitzerin des abgeschleppten Fahrzeugs über die Zulassungsevidenz ausgeforscht und mit Kostenforderungen konfrontiert. Die Schreiben wurden aber mit dem Vermerk "verzogen" retourniert. Danach ergab eine Auskunft aus dem Zentralen Melderegister, dass die Besitzerin des Autos keinen aktuellen Wohnsitz hatte. Sie war verschwunden bzw. "untergetaucht".


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