|
Unfallversicherung:
Notlandung nach Gleitschirmflug Wilfried Pecka, 31.10.2016 Während eines Gleitschirmfluges geriet der Gleitschirmpilot in Turbulenzen, verlor an Höhe und entschloss sich zu einer Notlandung. Da weit und breit kein freies Feld zu sehen war, entschied er sich, auf dem Wipfel einer ca. 40 Meter hohen Tanne zu landen. Dort angelangt stellte er fest, dass er unverletzt war, fischte sein Handy aus der Tasche und rief zuerst seine Frau und danach den Rettungsdienst an. Allerdings befürchtete er, dass der Rettungsdienst mit dem Hubschrauber kommt, dessen Luftwirbel seinen in der Tanne hängenden Gleitschirm
herausreißen und beschädigen könnte. Deshalb lehnte er die Hubschrauberrettung ab und entschloss sich, selbst an der Tanne nach unten zu klettern. Vorher brachte er noch seinen Gleitschirm in Sicherheit und verstaute diesen in seinem Rucksack, danach begann er mit dem Abstieg. Das ging bis etwa die letzten fünf Meter über dem Boden gut, darunter
hatte die Tanne aber keine Äste mehr. Er warf den Rucksack mit dem Gleitschirm ab und rutschte am Stamm der Tanne entlang die letzten fünf Meter zu Boden. Dort kam er unsanft auf und verletzte sich schwer am rechten Fuß, was Dauerfolgen nach sich zog.
|
|
||