Dringendes Bedürfnis am Heimweg - Arbeitsunfall?

Wilfried Pecka, 16.01.2017

Ein Polizeischullehrer fuhr nach Dienstende mit dem Auto nach Hause. Auf dem Weg nahm er ein dringendes Bedürfnis wahr. Daher hielt er bei einem Wald an, um in einem Gebüsch seine Notdurft zu verrichten. Dabei schlug ihm ein Ast ins Auge, und er erlitt eine bleibende Verletzung. Obwohl der Vorfall auf dem Heimweg vom Dienst passiert ist, und als Dienstunfälle auch Unfälle gelten, die sich auf einem mit dem Dienstverhältnis zusammenhängenden Weg zur oder von der Dienststätte ereignen, wertete ihn die gesetzliche Unfallversicherung nicht als Dienstunfall. 


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