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Kaskoversicherung: Keine Deckung
für indirekten Blitzschlag
Wilfried
Pecka, 29.06.2013
Indirekter Blitzschlag
bedeutet im Versicherungswesen, dass ein Blitz nicht unmittelbar in eine
versicherte Sache einschlägt, sondern in eine Stromleitung. Dadurch
verursacht er im Stromnetz eine kurzfristige Überspannung, welche die an das
Netz angeschlossenen Geräte und Anlagen höher beansprucht als die normale
Betriebsspannung. In weiterer Folge können dadurch Schäden an den
angeschlossenen Geräten und Anlagen auftreten. Bei Sachversicherungen (etwa
Haushalt- oder Betriebsversicherungen) kommt es auf die jeweilige
Versicherungspolizze an: Entweder es sind derartige Schäden bereits
standardmäßig mitversichert, oder sie können durch Prämienzuschlag
eingeschlossen werden. Die Kaskoversicherung für Fahrzeuge sieht Schäden
durch indirekten Blitzschlag jedoch nicht vor.
Der Besitzer eines teuren Sportwagens schloss für sein Auto eine
Kaskoversicherung (im konkreten Fall eine
"Parkschadenkaskoversicherung") ab. Diese beinhält unter Anderem
eine Deckung für unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten (also zum Beispiel
Blitzschlag) und Kurzschlüsse und Verschmoren von Kabeln. Im Winter (wo der
Besitzer sein Auto nicht benützte) schloss er die im Auto belassene Batterie
mit einem Batterie-Spannungserhaltungsgerät an eine Steckdose des Hauses an,
in dem sich das Auto über den Winter befand. Durch einen indirekten
Blitzschlag entstand im Stromnetz eine Überspannung, welche sich über die
Elektrik des Hauses und das Spannungserhaltungsgerät auf das Auto übertrug,
und dort einen Schaden an der elektrischen Anlage des Fahrzeuges verursachte.
Die Versicherung wollte den Schaden nicht ersetzen, der Fahrzeugbesitzer
klagte. Der Prozess ging durch drei Instanzen, und der Oberste Gerichtshof
gab in 7 Ob 76/13x zuletzt der Versicherung recht.
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