Kaskoversicherung: Keine Deckung für indirekten Blitzschlag

Wilfried Pecka, 29.06.2013

Indirekter Blitzschlag bedeutet im Versicherungswesen, dass ein Blitz nicht unmittelbar in eine versicherte Sache einschlägt, sondern in eine Stromleitung. Dadurch verursacht er im Stromnetz eine kurzfristige Überspannung, welche die an das Netz angeschlossenen Geräte und Anlagen höher beansprucht als die normale Betriebsspannung. In weiterer Folge können dadurch Schäden an den angeschlossenen Geräten und Anlagen auftreten. Bei Sachversicherungen (etwa Haushalt- oder Betriebsversicherungen) kommt es auf die jeweilige Versicherungspolizze an: Entweder es sind derartige Schäden bereits standardmäßig mitversichert, oder sie können durch Prämienzuschlag eingeschlossen werden. Die Kaskoversicherung für Fahrzeuge sieht Schäden durch indirekten Blitzschlag jedoch nicht vor.

Der Besitzer eines teuren Sportwagens schloss für sein Auto eine Kaskoversicherung (im konkreten Fall eine "Parkschadenkaskoversicherung") ab. Diese beinhält unter Anderem eine Deckung für unmittelbare Einwirkung von Naturgewalten (also zum Beispiel Blitzschlag) und Kurzschlüsse und Verschmoren von Kabeln. Im Winter (wo der Besitzer sein Auto nicht benützte) schloss er die im Auto belassene Batterie mit einem Batterie-Spannungserhaltungsgerät an eine Steckdose des Hauses an, in dem sich das Auto über den Winter befand. Durch einen indirekten Blitzschlag entstand im Stromnetz eine Überspannung, welche sich über die Elektrik des Hauses und das Spannungserhaltungsgerät auf das Auto übertrug, und dort einen Schaden an der elektrischen Anlage des Fahrzeuges verursachte. Die Versicherung wollte den Schaden nicht ersetzen, der Fahrzeugbesitzer klagte. Der Prozess ging durch drei Instanzen, und der Oberste Gerichtshof gab in 7 Ob 76/13x zuletzt der Versicherung recht.

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