Landwirtschaftsversicherung: Nutzungszweck eines mitversicherten Wohngebäudes

Wilfried Pecka, 05.05.2016

Die Eigentümer einer landwirtschaftlich genutzten Liegenschaft schlossen eine "Landwirtschaftsversicherung" ab, in der alle Wohn- und landwirtschaftlich genutzten Gebäude versichert waren. Versichert war auch das landwirtschaftliche Inventar und die Erntefrüchte, und die Einrichtungen von 5 Fremdenzimmern unter der Voraussetzung, dass für die Fremdenbeherbergung keine Gewerbeberechtigung erforderlich war. Wie die Versicherung abgeschlossen wurde, hatten die Eigentümer auf der Liegenschaft bereits ein neues Bauernhaus errichtet, in dem sie wohnten. Das alte Bauernhaus hätte ursprünglich per Bescheid der Baubehörde abgetragen werden sollen. Auf Grund einer Einzelbewilligung hatte die Behörde dann aber einer Nutzungsänderung auf ein Objekt für Gästevermietung zugestimmt. Zwei Räume wurden noch landwirtschaftlich genutzt. Der Rest des Gebäudes hatte 10 Zimmer mit insgesamt 22 Betten und wurde an Feriengäste als Selbstversorger vermietet. Diese Gebäude wurde später durch einen Brand völlig zerstört. Der Schaden betrug inklusive Aufräumkosten, Inventar und Geräten 790.000 Euro. Die Versicherung zahlte nicht, die Eigentümer klagten.

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