Linienbus: Spurwechsel nach Ausfahrt aus der Haltestelle

Wilfried Pecka, 13.10.2013

Wenn ein Linienbus blinkt, um das beabsichtigte Ausfahren aus einer Haltstelle anzuzeigen, hat ihm das der Nachfolgeverkehr ungehindert zu ermöglichen (§ 26a Abs 2 StVO). Die Frage ist allerdings, wie weit dieses in der StVO verankerte Privileg von Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs tatsächlich reicht. Kürzlich hatte sich der OGH mit der Frage zu beschäftigen, ob dieses Privileg auch noch dann gilt, wenn der Bus kurz nach der Haltstelle links einzubiegen und sich daher im linken Fahrstreifen einzureihen hat.

Ein Motorradfahrer näherte sich auf dem linken Fahrstreifen einer Bushaltestelle, aus der ein Linienbus durch Blinken das bevorstehende Ausfahren anzeigte. Auf dem rechten Fahrstreifen hatten mehrere Fahrzeuge angehalten, an denen der Motorradfahrer auf dem linken Fahrstreifen vorbei fahren wollte. Der Motorradfahrer vertraute darauf, dass der losfahrende Bus auf dem rechten Fahrstreifen bleibt, was ihm allerdings zum Verhängnis wurde: Der Bus wechselte auf den linken Fahrstreifen, um sich zum Linksabbiegen einzuordnen. Genau in diesem Augenblick wurde es zu eng, und es kam zur Kollision.


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