Weitergabe von Gehaltsdaten durch den Betriebsrat an die Arbeiterkammer: Entlassung zulässig?

Wilfried Pecka, 10.08.2015

Ein Betriebsratsmitglied hatte etwa 100 Mitarbeiter zu betreuen, und er beriet sie unter Anderem in Fragen ihrer Entlohnung. Nachdem er erfolglos für eine Mitarbeiterin bei der Firmenleitung interveniert hatte, übermittelte er die Gehaltslisten an die zuständige Arbeiterkammer, um damit die Ungleichbehandlung der Arbeitnehmerin zu belegen und dieser einen Rechtsschutz durch die Arbeiterkammer zu verschaffen. Nachdem ein Betriebsratsmitglied nur nach Zustimmung des Arbeitsgerichts gekündigt oder entlassen werden kann, beantragte der Arbeitgeber bei Gericht die Zustimmung zur Entlassung, weil das Betriebsratsmitglied durch die Weitergabe der Gehaltsdaten den Datenschutz verletzt habe. Die Vorinstanzen wiesen das Begehren ab, der Arbeitgeber wandte sich an den Obersten Gerichtshof.

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