Muss die Haushaltversicherung für einen Motorradunfall zahlen?

Wilfried Pecka, 15.04.2017

Ein Motorradfan hatte ein Straßenmotorrad mit 180 PS und einer Höchstgeschwindigkeit von 270 km/h behördlich angemeldet. Dieses Motorrad benützte er für Motorradveranstaltungen auf privaten Rennstrecken. Während einer solchen Fahrt versagten bei 150 km/h die Bremsen, und er fuhr auf ein anderes Motorrad auf. Der andere Lenker kam zu Sturz, er wurde verletzt und sein Motorrad beschädigt. Man einigte sich auf einen pauschalen Schadenersatzbetrag von 20.000 Euro, zusätzlich entstanden Vertretungs- und Sachverständigenkosten von 5.452,37 Euro. 

Damit wandte sich der Verursacher an seine Haushaltversicherung. Diese inkludierte eine Privat- und Sporthaftpflichtversicherung aus den Gefahren des täglichen Lebens und der nicht berufsmäßigen Sportausübung, ausgenommen die Jagd. Nicht versichert waren Schadenersatzverpflichtungen durch Haltung oder Verwendung von Kraftfahrzeugen, die ein behördliches Kennzeichen tragen müssen oder tatsächlich tragen. Die Haushaltversicherung lehnte ab. Der Motorradfahrer klagte, weil er der Meinung war, dass Motorradfahren genauso wie Schifahren oder Bergsteigen zur versicherten Gefahr des täglichen Lebens gehört. Das Gericht wies die Klage ab: Rennähnliche Fahrveranstaltungen, bei denen übermäßig hohe Geschwindigkeiten erzielt werden, zählen nicht mehr zu den Gefahren des täglichen Lebens. Das Berufungsgericht teilte diese Ansicht und bestätigte das abweisende Urteil.

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