Rechtsschutzversicherung:
Schadeneintritt Wilfried Pecka, 07.02.2019 Am 20.11.2006 schloss die Klägerin eine Lebensversicherung ab und vertraute auf eine gute Rendite. Eineinhalb Jahre später schloss sie bei einem anderem Versicherer eine Rechtsschutzversicherung ab. Die Lebensversicherung entwickelte sich nicht wie erhofft, und die Klägerin trat Ende 2016 von diesem Lebensversicherungsvertrag zurück, weil sie damals bei
Abschluss des Vertrages nicht über ihre Rücktrittsrechte informiert worden sei (§ 165a VersVG, mittlerweile aufgehoben). Über eine Rückabwicklung der Lebensversicherung erhoffte sie sich eine höhere Auszahlung. Der Lebensversicherer lehnte den Rücktritt jedoch ab. Darauf wandte sich die Klägerin an ihre Rechtsschutzversicherung, um mit deren Hilfe gerichtlich gegen die Lebensversicherung vorgehen zu können. Die Rechtsschutzversicherung verweigerte die Deckung, weil der Rechtsschutzversicherungsvertrag erst eineinhalb Jahre nach dem
Abschluss der Lebensversicherung abgeschlossen wurde. Daraufhin klagte die Klägerin die Rechtsschutzversicherung auf die Deckung.
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