Whistleblowing: Die
Tücke steckt im Detail Wilfried Pecka, 24.06.2013 Mit dem Ausbau betriebsinterner Controlling-, Revisions- und
Compliancemaßnahmen entstehen vor allem in größeren Unternehmen detaillierte unternehmensinterne
Richtlinien und Verhaltenskodices. Dieser Trend kommt nicht von ungefähr:
Weltweit ist unter dem Schatten der bisherigen Finanzkrisen ein Druck auf das
Setzen von Maßnahmen entstanden, welche das Vertrauen in vor allem
börsennotierte Unternehmen erhalten und fördern soll. So sieht zum Beispiel
die (bisher noch nicht in Kraft getretene – der Zeitplan wurde verschoben)
EU-Richtlinie Solvency II (2009/138/EG) für Versicherungsunternehmen neben
Standards für das Risikomanagement, quantitativen Anforderungen zur
Kapitalausstattung und umfangreichen Berichts- und Offenlegungspflichten auch
erhöhte Anforderungen an die Governance vor. Versicherungs- und
Rückversicherungsunternehmen werden dann über ein wirksames internes
Kontrollsystem, angemessene Melderegeln auf allen Unternehmensebenen, und
einer Compliance-Funktion der Überwachung der Einhaltung der Anforderungen
verfügen. Die OECD hat schon vor geraumer Zeit gemeinsame Empfehlungen der
Regierungen an multinationale Unternehmen erarbeitet, in denen es etwa um
Transparenz, Einhaltung der Menschenrechte, Schutz der Umwelt, Bekämpfung von
Bestechung und Korruption, und Fairness gegenüber Arbeitnehmern und
Mitbewerbern geht. Aus diesen Leitsätzen wurden von vielen Unternehmen
Compliance Codes und Codes of Conduct entwickelt. Erwartet man von ihnen
mehr, als dass sie nur auf Hochglanzpapier gedruckt und
Unternehmens-Internetseiten veröffentlicht werden, so muss man sie auch zum
Leben erwecken. Dazu hat sich ein Begriff entwickelt, welcher aus dem Angloamerikanischen
Raum kommt: Whistleblowing. |
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