Whistleblowing: Die Tücke steckt im Detail

Wilfried Pecka, 24.06.2013

Mit dem Ausbau betriebsinterner Controlling-, Revisions- und Compliancemaßnahmen entstehen vor allem in größeren Unternehmen detaillierte unternehmensinterne Richtlinien und Verhaltenskodices. Dieser Trend kommt nicht von ungefähr: Weltweit ist unter dem Schatten der bisherigen Finanzkrisen ein Druck auf das Setzen von Maßnahmen entstanden, welche das Vertrauen in vor allem börsennotierte Unternehmen erhalten und fördern soll. So sieht zum Beispiel die (bisher noch nicht in Kraft getretene – der Zeitplan wurde verschoben) EU-Richtlinie Solvency II (2009/138/EG) für Versicherungsunternehmen neben Standards für das Risikomanagement, quantitativen Anforderungen zur Kapitalausstattung und umfangreichen Berichts- und Offenlegungspflichten auch erhöhte Anforderungen an die Governance vor. Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen werden dann über ein wirksames internes Kontrollsystem, angemessene Melderegeln auf allen Unternehmensebenen, und einer Compliance-Funktion der Überwachung der Einhaltung der Anforderungen verfügen. Die OECD hat schon vor geraumer Zeit gemeinsame Empfehlungen der Regierungen an multinationale Unternehmen erarbeitet, in denen es etwa um Transparenz, Einhaltung der Menschenrechte, Schutz der Umwelt, Bekämpfung von Bestechung und Korruption, und Fairness gegenüber Arbeitnehmern und Mitbewerbern geht. Aus diesen Leitsätzen wurden von vielen Unternehmen Compliance Codes und Codes of Conduct entwickelt. Erwartet man von ihnen mehr, als dass sie nur auf Hochglanzpapier gedruckt und Unternehmens-Internetseiten veröffentlicht werden, so muss man sie auch zum Leben erwecken. Dazu hat sich ein Begriff entwickelt, welcher aus dem Angloamerikanischen Raum kommt: Whistleblowing.

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