Wenn der Arbeitgeber zu viel ausbezahlt

Wilfried Pecka, 15.05.2016

Wenn ein Arbeitnehmer plötzlich auffallend mehr Lohn ausbezahlt bekommt, wie er sich erwartet hat, ist das grundsätzlich einmal für ihn erfreulich. Allerdings dauert diese Freude oft nicht lange an: Hat der Arbeitgeber bei seiner Lohnverrechnung bloß einen Rechenfehler begangen und irrtümlich zuviel angewiesen, kann er den zu viel angewiesenen Betrag zurück fordern. Allerdings hat der Arbeitnehmer das Geld oft nicht mehr, weil er sich etwa aus lauter Freude über den unerwarteten Reichtum damit einen schönen Urlaub gegönnt hat. Muss er dann trotzdem einen Kredit aufnehmen, um das Geld dem Arbeitgeber zurückzahlen zu können? 

Um diese Frage beantworten zu können, muss ein genauer Blick auf die "Redlichkeit" des Arbeitnehmers geworfen werden: Musste ihm auffallen, dass sich sein Arbeitgeber bloß geirrt hat? Darf er darauf vertrauen, dass er vielleicht eine Gehaltserhöhung bekommen hat? Gemäß § 328 ABGB ist die Redlichkeit im Zweifel zu vermuten. Der Arbeitgeber muss also beweisen, dass sein Irrtum für den Arbeitnehmer erkennbar war. Dazu genügt, dass der Arbeitnehmer objektiv auch nur daran zweifeln musste, dass ihm der zu hohe Betrag vielleicht doch nicht zusteht. "Objektiv" bedeutet, dass es nicht einmal darauf ankommt, ob dem Mitarbeiter im konkreten Fall solche Zweifel gekommen sind, sondern es wird nach den Umständen des Einzelfalles geprüft, ob er sorgfältig genug darauf hätte achten müssen, dass die Zahlung an ihn vielleicht nur irrtümlich erfolgt ist. Dabei kommt es auch auf die Höhe des zu viel bezahlten Betrages an: Hohe Beträge müssen eher auffallen wie niedrige. 

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